Kataster und Bestandsvermessung -
von Vermessung ADP Rinner
Sichere Grenzen und Grundstücksteilung
Wenn Sie ein Grundstück oder einen Teil davon kaufen oder verkaufen möchten, können sich Unklarheiten ergeben. So können Sie zum Beispiel die exakte Fläche nicht ermitteln, da die genaue Grundstücksgrenze nicht klar ersichtlich ist. Oder es gibt keine klaren Zufahrtsregelungen mit Ihren Nachbarn. Oder Sie planen ein Bauvorhaben, brauchen dafür aber vernünftige Planungsgrundlagen in 2 oder 3D, die unter anderem Aufschluss über Leitungen, Beschattung und die Umgebung liefern. Zusammengefasst brauchen Sie einen Vermesser.
Unsere Leistungen für Sie
Wir kommen zu Ihnen und stellen die Grenzen fest. Wir vermessen und tragen die Daten in den Plan ein, um sie danach auf Ihrem Grundstück abzustecken. Natürlich beraten wir Sie ausführlich. Von uns bekommen Sie
- grundbuchsfähige Vermessungsurkunden
- sichere Grenzen
- seriöse Grenzverhandlungen
- tagesaktuelle Grundbucheinträge (gebührenpflichtig)
- Bescheide von Gemeinde, Vermessungs-, Forst- und Wasserbehörde
- Pläne und Daten in allen gängigen Formaten
- Beratung zu Servitutsverträgen – wir vermitteln gern als Mediator, um passende Lösungen zu finden
- §22 Abs2 Z3a (Notwendig für die Baubewilligung):
Sofern das Grundstück nicht im Grenzkataster eingetragen ist, muss bei Bauansuchen der urkundliche Nachweis erbracht werden, dass die Grenzen zivilrechtlich anerkannt sind.
Hierfür ist eine Grenzbegehung mit Kennzeichnung der Grenzen notwendig, um die Zustimmung der Nachbarn zu den Grenzen zu erhalten.
Wir empfehlen in den meisten Fällen die Umwandlung des Grundstücks in den Grenzkataster.
Somit sind die Grenzen auch für die Zukunft gesichert, sollten Änderungen der Nachbarschaftsverhältnisse erfolgen.
- §38 Abs2a (Notwendig für die Benützungsbewilligung):
Bei Neu- und Zubauten von Gebäuden ist nach Fertigstellung ein digitaler Vermessungsplan durch einen befugten Vermesser zu erstellen, welcher die genaue Lage und Höhe des Gebäudes darstellt.
Dieser Plan ist im Rahmen der Fertigstellungsanzeige an die Gemeinde zu liefern.
Für Katastervermessungen kommt unser Geschäftsführer Dipl.-Ing. Fuxjäger persönlich vor Ort, der über jahrzehntelange Erfahrung verfügt und Ihnen alle Fragen kompetent beantwortet, auch bei Grundstücksvereinigungen (EZ-Vereinigungen).
Wir werden gerne auch für Sie tätig – rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns das Kontaktformular.
Vermessung ADP Rinner in Graz für Kataster und Grenzvermessung in der Steiermark und Kärnten
GESCHÄFTSFÜHRER
Dipl.-Ing. Gerald Fuxjäger
Ingenieurkonsulent für Vermessung und Geoinfomation
Geschäftsführender Gesellschafter CEO
Lehrbeauftragter der TU Graz
Gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger für Vermessung, Photogrammetrie, Fernerkundung, GIS, Immobilien
Präsident der Kammer für ZiviltechnikerInnen Steiermark und Kärnten
T: 0316/82 35 70 - 20
M: 0664/35 53 852
E: gerald.fuxjaeger@adp-rinner.at
Projekte im Überblick
- Servitutsplan
- Parzellierung
- Gutachten
- Merkur Bestandsvermessung
- Kreuzschwestern Bestandsvermessung
Hilfreiche Links
Wenn Sie wissen möchten, wem ein Grundstück gehört (nicht tagesaktuell):
Digitaler Atlas Steiermark
Informatives für Besitzer von Grundstücken:
www.meingrundstück.at
Österreich von oben sehen: Digitaler Atlas, Geodaten, Höhen & Reliefkarten, Kataster und Widmungen und mehr finden Sie unter:
www.gis.steiermark.at